Fragen & Antworten

"Unser Kind hat eine Lese-Rechtschreibstörung – Was können wir tun? Worauf müssen wir achten?"

Die schulische Vorgehensweise bei Legasthenie/LRS ist in 16 Bundesländern unterschiedlich durch Erlasse geregelt. Die Erlasse können Sie unter Landesverbände nachlesen. Ebenso finden sich hier die Ansprechpartner in unseren Landesverbänden, die bestehende Fragen gerne beantworten.
Frau Palme steht am Beratungstelefon für eine umfangreiche Erstberatung zur Verfügung. Weitere Einzelfallberatung leisten wir an unsere Mitglieder. Einen Antrag auf Mitgliedschaft können Sie bequem online ausfüllen. Hier nun die 5 Fragen, die in der Beratung am häufigsten gestellt werden.

1. Ich bin nicht sicher, ob mein Kind eine Legasthenie/LRS hat. Was soll ich tun?

Bitte sprechen Sie die Problematik zunächst mit der Lehrerin/dem Lehrer durch. Ebenso können Sie sich für eine Beratung an die Ansprechpartner in unseren Landesverbänden wenden.

2. Ich habe beim Jugendamt angerufen. Dort kann man mir keine Anlaufstellen für eine Testung nennen. Wen kann ich ansprechen?

Sprechen Sie die Problematik mit dem Kinderarzt durch. Lassen Sie sich eine Überweisung zu einem Facharzt für Kinder- und Jugendlichenpsychiatrie, -psychotherapie geben, der eine detaillierte Diagnostik nach ICD-10 durchführen kann.

3. Ich habe einen Termin mit der Deutschlehrerin meines Sohnes ausgemacht. Er ist im dritten Schuljahr und hat große Probleme beim Rechtschreiben. Die Lehrerin meinte, es würde sich auswachsen und ich solle abwarten. Wie lange soll ich nun noch warten?

Wenn auch im dritten Schuljahr noch nachhaltige Probleme bestehen, sollte schnellstens eine Diagnostik erstellt werden. Eine Legasthenie "wächst sich nicht aus", mit Sicherheit aber das Ausmaß des Versagens. Das Kind wird – wenn nicht interveniert wird – sein Verhalten an den ständigen Misserfolgen orientieren und letztlich meinen, es sei "für alles zu dumm".

4. Mein Kind hat eine Legasthenie/LRS. Bei wem muss ich den Antrag stellen, dass die Rechtschreibleistung nicht in die Gesamtleistungsbewertung einfließt?

Die schulische Vorgehensweise, Zuordnung zum Personenkreis und die Leistungsbewertung sind durch die Runderlasse der einzelnen Bundesländer (unterschiedlich) geregelt. Setzen Sie sich bitte mit den Ansprechpartnern in dem für Sie zuständigen Landesverband in Verbindung.

5. Mein Sohn macht nun auch im Englischen viele Rechtschreibfehler, die alle als ganzer Fehler gewertet werden, obwohl er die Vokabeln gelernt hat. Wie kann ich helfen?

Bitte sprechen Sie die Problematik mit dem Englischlehrer/der Englischlehrerin in Ruhe durch. Es wäre hilfreich, Vokabelkenntnisse vorwiegend mündlich abzufragen. Die Runderlasse der einzelnen Bundesländer berücksichtigen bezügl. der Leistungsbewertung zumeist auch die Problematik in den Fremdsprachen. Auch hier sollte das Gespräch mit der Schule gesucht werden.

Weitere beantwortete Fragen, Unterstützung und Argumentationshilfen erhalten unsere Mitglieder im Mitgliederbereich, über unser bundesweites Beratungstelefon sowie bei den Ansprechpartnern in den einzelnen Landesverbänden.