Ja, ich will die Arbeit des Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e. V. (BVL) mit einer Spende per Bankeinzug untersützen.
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Der Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie ist durch die Steuernummer 22.2117 - XI/4 vom Finanzamt Koblenz als gemeinnütziger Verein anerkannt. Spenden sind steuerlich absetzbar. Bitte bewahren Sie Ihre Einzahlungsquittung sorgfältig auf. Das Finanzamt erkennt sie als Beleg an, wenn Sie Ihre Spende steuerlich absetzen wollen. Bei Beträgen über 200 Euro fordert das Finanzamt eine gesonderte Bescheinigung. In diesem Fall erhalten Sie automatisch eine Spendenbescheinigung vom BVL.
Der BVL versucht die gesamten administrativen Aufgaben möglichst gering zu halten, damit wir Ihre Mitgliedsbeiträge aktiv für unsere Arbeit im Sinne der betroffenen Mitglieder einsetzen können. Daher stellen wir seit Anfang des Jahres keine Spendenbescheinigungen mehr für Mitgliedsbeiträge aus, was zu einigen Nachfragen geführt hat. Deshalb möchten wir an dieser Stelle darauf hinweisen, dass das Finanzamt bei Beträgen bis zu 200 € den Abbuchungsbeleg bzw. den Überweisungsträger als Spendenbescheinigung anerkennt. Bei Spenden über 200 € erhalten Sie selbstverständlich weiterhin eine Spendenbescheinigung.